OFD Karlsruhe - Verfügung vom 25.02.2005
S 2992 A - St 221

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 25.02.2005 (S 2992 A - St 221) - DRsp Nr. 2008/90199

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 25.02.2005 - Aktenzeichen S 2992 A - St 221

DRsp Nr. 2008/90199

Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (§§ 5, 6 EStG)

Sachverhalt

Die N-GmbH bewahrt Geschäftsunterlagen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gem. § 147 Abs. 3 AO in einem Kellerraum des Betriebsgebäudes auf. Die laufenden Kosten für die Aufbewahrung hat der Geschäftsführer mit jährlich 1.000 € ermittelt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den anteiligen Grundstücksaufwendungen (500 €), der AfA für die Ausstattung des Kellerraums (300 €), anteiligen Personalkosten und Soft- und Hardwarekosten für die Lesbarmachung der Datenbestände (200 €). Außerdem sollen 100 € einmalige Verwaltungskosten für die Datensicherung anfallen.

Unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 19.8.2002,BStBl 2003 II S. 131, hat die N-GmbH zum 31.12.2003 erstmals eine aufwandswirksame Aufbewahrungsrückstellung von 10.000 € (10 Jahre × 1.000 €) gebildet.

Fragen

  • Zu welchem Bilanzstichtag kann eine Rückstellung für Aufbewahrungskosten erstmals gebildet werden?

  • Welcher Aufwand kann in eine Rückstellung für Aufbewahrungskosten einbezogen werden?

  • Ist die Rückstellung für Aufbewahrungskosten abzuzinsen?

Stellungnahme