OFD Karlsruhe - Verfügung vom 25.07.2014
S 0317 - St 322

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 25.07.2014 (S 0317 - St 322) - DRsp Nr. 2014/80571

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 25.07.2014 - Aktenzeichen S 0317 - St 322

DRsp Nr. 2014/80571

Elektronische Kontoauszüge

Anbei übersende ich das Schreiben des BMF vom 24. Juli 2014 zur Information und mit der Bitte um Beachtung.

Die bisher in FAIR eingestellten, durch das o. g. Schreiben überholten Dokumente zu den elektronischen Kontoauszügen habe ich aus FAIR entfernt.

Diese Verfügung wird den Finanzämtern elektronisch an die jeweiligen Poststellen bekanntgegeben und in FAIR eingestellt. Eine Übersendung in Papierform erfolgt nicht.

Anlage

Die Deutsche Kreditwirtschaft

Bundesverband der Deutschen

Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Erfüllung der Aufbewahrungspflichten bei elektronisch übermittelten Kontoauszügen

Ihr Schreiben vom 1. April 2014

- Az. DK: GoBD; Az. BVR: AO -147 -

IV A 4 - S 0316/11/10005

2014/0652267

Sehr geehrter …,

sehr geehrter …,

vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben, in dem Sie die Frage aufwerfen, warum an elektronische Kontoauszüge höhere Anforderungen gestellt werden als an elektronische Rechnungen, die z. B. per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) oder De-Mail, per Computer-Fax oder Faxserver, per Web-Download oder per EDI übermittelt werden können. Sie fordern, eine entsprechende steuerrechtliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszugs als Buchungsbeleg, der z. B. als PDF-Dokument als Anhang per E-Mail oder Web-Download übermittelt wird.