OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.01.2009
S 7208

OFD Karlsruhe - Verfügung vom 28.01.2009 (S 7208) - DRsp Nr. 2009/80196

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 28.01.2009 - Aktenzeichen S 7208

DRsp Nr. 2009/80196

Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer

Nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG werden unentgeltliche Dienstleistungen des Unternehmers für den privaten Bedarf seines Personals (ausgenommen Aufmerksamkeiten) einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt. Nicht steuerbar sind unentgeltliche Leistungen aus unternehmerischen Gründen (Abschn. 24c Abs. 1 UStR). Wird durch die Dienstleistung auch der private Bedarf des Arbeitnehmers abgedeckt, ist auf die überwiegende Zweckbestimmung abzustellen. Danach ist die unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen auf dem Betriebsgelände nicht steuerbar (Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 5 UStR).