OFD Kiel - Verfügung vom 03.02.2003
S 2253 A - St 235

OFD Kiel - Verfügung vom 03.02.2003 (S 2253 A - St 235) - DRsp Nr. 2008/83198

OFD Kiel, Verfügung vom 03.02.2003 - Aktenzeichen S 2253 A - St 235

DRsp Nr. 2008/83198

§ 21 EStG Überschusserzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietung und Verpachtung sowie einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen; §21 EStG; - Anwendung des BFH-Urteils vom 6. November 2001 (BStBl 2002 II S. 726) Ergänzungen und Erläuterungen zu dem BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002 (BStBl 2002 I S. 1039)-

Zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen ist in der ersten Prüfungsstufe zu unterscheiden zwischen der ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung und der teilweise selbst genutzten Ferienwohnung.

1. Ausschließliche Vermietung

a) Nachweisanforderungen:

Bei der Prüfung der Frage, ob es sich um eine ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltene Ferienwohnung handelt, kann grundsätzlich dann davon ausgegangen werden, dass der Stpfl. eine Ferienwohnung tatsächlich nicht selbst genutzt bzw. unentgeltlich überlassen hat, wenn er folgende Umstände vorträgt und glaubhaft macht:

  • Der Stpfl. hat die Entscheidung über die Vermietung der Ferienwohnung einem ihm nicht nahe stehenden Vermittler (z. B. einem überregionalen Reiseveranstalter) übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Kalenderjahr ausgeschlossen.