OFD Kiel - Verfügung vom 07.08.2003
S 2198 a A - St 244

OFD Kiel - Verfügung vom 07.08.2003 (S 2198 a A - St 244) - DRsp Nr. 2008/82924

OFD Kiel, Verfügung vom 07.08.2003 - Aktenzeichen S 2198 a A - St 244

DRsp Nr. 2008/82924

§ 82 a EStDV Gesonderte und einheitliche Feststellung der Grundlagen für die erhöhte Absetzung für Abnutzung, der Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwendungen und des wie Sonderausgaben abziehbaren Betrags nach §§ 7h, 7i, 10f, 11a und 11b EStG nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO

Nach §§ 7h, 7i, 10f, 11a und 11b EStG sind bestimmte Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen begünstigt. Die steuerlichen Vergünstigungen stehen sowohl dem Bauherren als auch dem Erwerber zu. Im Falle der Anschaffung ist jedoch Voraussetzung, dass die Baumaßnahmen zeitlich nach dem rechtswirksamen Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt worden sind.