Nach §§ 7h, 7i, 10f, 11a und 11b EStG sind bestimmte Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen begünstigt. Die steuerlichen Vergünstigungen stehen sowohl dem Bauherren als auch dem Erwerber zu. Im Falle der Anschaffung ist jedoch Voraussetzung, dass die Baumaßnahmen zeitlich nach dem rechtswirksamen Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt worden sind.
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