Folgende Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind von den ESt-Referatsleitern des Bundes und der Länder erörtert worden:
Frage 1: Ist eine Feststellung des Verbleibenden Verlustabzugs (§ 10d Abs. 3 EStG) auch dann vorzunehmen, wenn der in einem Jahr entstandene Verlust durch einen einmaligen Verlustrücktrag bereits vollständig verbraucht wird („negativer” Feststellungsbescheid)?
Frage 2: Ist der Feststellungsbescheid nach § 10d Abs. 3 EStG auch Grundlagenbescheid für den Steuerbescheid des Verlustrücktragjahres?
Die Erörterungen führten zu folgenden Ergebnissen:
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