Wie in der Bezugsverfügung angekündigt, hat das BMF die Konsequenzen des BFH-Urt. v. 6.6.2000, VII R 104/98, BStBl II S. 491, zur Frage der Entstehung von Steuererstattungsansprüchen i. S. von § 46 AO bei rückwirkenden Ereignissen und im Falle des Verlustrücktrages nach § 10d Abs. 1 EStG in der Sitzung der Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder über Fragen der AO mit der AO -Prüfgruppe erörtert.
In der Sitzungsniederschrift v. 24.1.2001 (AO IV/2000) wird hierzu folgendes ausgeführt:
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