OFD Koblenz - Verfügung vom 03.04.2009
Kurzinfo DBA Nr. ST 3_2009K040 - S 1301 A - St 33 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 03.04.2009 (Kurzinfo DBA Nr. ST 3_2009K040 - S 1301 A - St 33 3) - DRsp Nr. 2009/80392

OFD Koblenz, Verfügung vom 03.04.2009 - Aktenzeichen Kurzinfo DBA Nr. ST 3_2009K040 - S 1301 A - St 33 3

DRsp Nr. 2009/80392

Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen

Von Seiten der Steuerpflichtigen werden regelmäßig von den Finanzämtern Ansässigkeitsbescheinigungen unter Bezugnahme auf Doppelbesteuerungsabkommen verlangt. Diese Bescheinigungen dienen in der Regel der Quellensteuerbegrenzung bzw. -befreiung von Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren oder anderen Einkünften im Rahmen eines Freistellungs- oder Erstattungsverfahren im ausländischen Quellenstaat.

Grundsätzlich sind die Ansässigkeitsbescheinigungen nur auf einem offiziellen mit dem jeweiligen ausländischen Staat abgestimmten Vordruck zu erteilen.

Eine Vielzahl von Vordrucken steht auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern zur Verfügung.

Die Ansässigkeitsbescheinigung ist regelmäßig bereits Teil des Freistellungs- oder Erstattungsantrags.

Wird von Seiten des Steuerpflichtigen weder ein offizieller Vordruck entsprechend der auf der Homepage des BZSt veröffentlichten Muster noch ein anderweitiger Vordruck eines ausländischen Staates vorgelegt, ist künftig für die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung der bundeseinheitliche Vordruck (s. Anlage) zu verwenden.