OFD Koblenz - Verfügung vom 04.02.2010
S 2949 A - St 33 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 04.02.2010 (S 2949 A - St 33 3) - DRsp Nr. 2010/80551

OFD Koblenz, Verfügung vom 04.02.2010 - Aktenzeichen S 2949 A - St 33 3

DRsp Nr. 2010/80551

Zerlegungsgesetz; Ertragshoheit aufgrund von Zuständigkeitsvereinbarungen gemäß § 27 AO

Nach dem Ergebnis einer Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder berührt eine Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 27 AOnicht die Zuweisung der Ertragshoheit nach dem Zerlegungsgesetz.

Durch den Abschluss einer Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 27 AO geht die Ertragshoheit nicht nach § 1 ZerlG auf das neu zuständige Finanzamt eines anderen Bundeslandes über, sondern es verbleibt bei dem Land, in dessen Bereich sich das - unter Außerachtlassung der Zuständigkeitsvereinbarung - nach den Vorschriften der AO örtlich zuständige Finanzamt befindet.