Zur Frage der USt-Befreiung bei Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen hat das BdF im mit den obersten FinBeh der Länder abgestimmten Schreiben v. 18. 9. 1996 S 7172 UR 1997 S.
Umsätze von Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen können nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei sein, wenn diese Einrichtungen unter den Krankenhausbegriff i. S. des Abschn. 96 UStR fallen. Ist eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung zwar als Krankenhaus anzusehen, liegen aber die weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG nicht vor, so kann die Steuerbefreiung für Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG in Betracht kommen.
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