OFD Koblenz - Verfügung vom 06.11.2006
S 2223 A - St 33 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 06.11.2006 (S 2223 A - St 33 1) - DRsp Nr. 2008/90599

OFD Koblenz, Verfügung vom 06.11.2006 - Aktenzeichen S 2223 A - St 33 1

DRsp Nr. 2008/90599

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Aufnahme von Kindern aus der Tschernobyl-Region; Spendenabzug nach § 10b EStG

Nach der Bezugsverfügung vom 15.10.1997 bestehen keine Bedenken dagegen, bei der Aufnahme von Kindern aus der Tschernobyl-Region einen vereinbarten pauschalen Aufwendungsersatz für Unterkunft und Verpflegung in Höhe des Wertes der jeweils maßgeblichen Sachbezugsverordnung als Spende anzuerkennen.

Dieser beträgt bei der Aufnahme einer unter 18 Jahre alten Person in den Haushalt des Steuerpflichtigen und Unterbringung in einem Einzelzimmer

für 2006: rd. 11,35 € je Tag (BStBl 2005 I S. 1062).