OFD Koblenz - Verfügung vom 07.03.2003
S 2360 A -

OFD Koblenz - Verfügung vom 07.03.2003 (S 2360 A -) - DRsp Nr. 2008/83352

OFD Koblenz, Verfügung vom 07.03.2003 - Aktenzeichen S 2360 A -

DRsp Nr. 2008/83352

§ 19 EStG Aktion „Tagwerk” am 15.07.2003 in Rheinland-Pfalz

Die Kinderhilfsorganisation Human Help Network e.V. (Anschrift: Hintere Bleiche 28, 55116 Mainz) beabsichtigt am 15.07.2003 in Rheinland-Pfalz eine Aktion „Tagwerk” durchzuführen. Im Rahmen dieser Aktion werden an diesem Tag rheinland-pfälzische Schülerinnen und Schüler bei Betrieben und Privatpersonen als „Tagelöhner” beschäftigt, wobei sich der Arbeitgeber im Einvernehmen mit der Schülerin oder dem Schüler verpflichtet, den Tagelohn unmittelbar an die Kinderhilfsorganisation Human Help Network e.V. zur Unterstützung von Schul- und Jugendprojekten in Ruanda zu überweisen. Neben der Schülerin oder dem Schüler und dem Arbeitgeber sind hierbei auch die Schule sowie die Kinderhilfsorganisation Human Help Network e.V. eingebunden.

Zur steuerlichen Behandlung des gezahlten Arbeitslohns hat das Ministerium der Finanzen der Kinderhilfsorganisation Human Help Network e.V. mit Schreiben vom 04.11.2002 - S 2360 - 02-002-02 - 443 - Folgendes mitgeteilt: