OFD Koblenz - Verfügung vom 07.07.2000
S 2221 A - St 31 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 07.07.2000 (S 2221 A - St 31 1) - DRsp Nr. 2008/81292

OFD Koblenz, Verfügung vom 07.07.2000 - Aktenzeichen S 2221 A - St 31 1

DRsp Nr. 2008/81292

Einkommensteuerliche Behandlung der Abgaben der pfälzischen Notare an die Notarkasse (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ; Rdvfg. vom 22.12.1998 - S 2221 A - St 31 1

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg mit Erlass vom 07.06.2000 - Az.: 32 - S 2221 - 1/96 - 24 615 - wie folgt angewiesen:

„Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bittet, den Teil der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist,

für 1999 mit jährlich 9.294 DM

anzusetzen.

Leistet ein Notar im Einzelfall geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.”