OFD Koblenz - Verfügung vom 09.01.2003
S 2330 A - St 33 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 09.01.2003 (S 2330 A - St 33 1) - DRsp Nr. 2008/83334

OFD Koblenz, Verfügung vom 09.01.2003 - Aktenzeichen S 2330 A - St 33 1

DRsp Nr. 2008/83334

Zeitnahe Unterrichtung über Gesetzesänderung; hier: Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Reform der sog. Minijobs)

Anlagen: - 3 -

Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. 2002 I S. 4621) wurde eine Reform der sog. Mini-Jobs verabschiedet, die zum 01.04.2003 in Kraft treten wird. Nähere Einzelheiten zu diesem Gesetz ergeben sich aus der Anlage 1. Die geänderten Vorschriften des SGB IV, des SGB VI und des EStG sind als Anlagen 2 und 3 auszugsweise beigefügt.

Die OFD bittet um Beachtung.

Anlage 1

Hinweise zur Reform der Mini-Jobs

Im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. @ 2002 I S. 4621) wurde eine Reform der sog. Mini-Jobs verabschiedet, die zum 01.04.2003 in Kraft treten wird. Welche Abgabenbelastungen sich ab diesem Zeitpunkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben werden, zeigt die nachstehende Übersicht:

Arbeitsentgelt Arbeitnehmer Arbeitgeber
- Keine Steuem 25 % pauschale Abgaben:
bis zu monatlich 400 € - Keine Sozialabgaben - 12 % Rentenversicherung
- 11 % Krankenversicherung
(gilt auch für Nebenjobs) - 2 % Pauschsteuer
bis zu monatlich 400 € - Keine Steuem 12 % pauschale Abgaben:
bei Beschäftigung in - Keine Sozialabgaben - 5 % Rentenversicherung
privaten Haushalten - 5 % Krankenversicherung
(gilt auch für Nebenjobs) - 2 % Pauschsteuer
von monatlich