OFD Koblenz - Verfügung vom 09.02.2005
S 2246 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 09.02.2005 (S 2246 A) - DRsp Nr. 2008/88689

OFD Koblenz, Verfügung vom 09.02.2005 - Aktenzeichen S 2246 A

DRsp Nr. 2008/88689

Ertragsteuerliche Behandlung der Tätigkeit der EDV-Berater; Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 17/2005

Die Beurteilung der Tätigkeit eines EDV-Beraters als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist häufig umstritten.

Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 07.12.1989, BStBl 1990 II S. 337; 07.11.1991, BStBl 1993 II S. 324) war für die Beurteilung, ob ein EDV-Berater, gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielte, maßgebend, ob dieser System- oder Anwendersoftware entwickelte. Diese Rechtsprechung ist zu Veranlagungszeiträumen der 70er und 80er Jahre ergangen.

Mit Urteil vom 04.05.2004, BStBl 2004 II S. 989 weicht der BFH für die Zeiträume ab 1990 nunmehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ab.

In seinem Urteil führt der BFH aus, dass das typische Berufsbild der Diplom-Informatiker, welches ursprünglich stark theoretisch ausgerichtet war, bereits in dem dem Urteil zu Grunde liegenden Streitjahr 1991 seinen Schwerpunkt von der Systemsoftwareentwicklung auf das Gebiet der Anwendersoftwareentwicklung (angewandte/praktische Informatik) verlagert hat, da die grundlegenden Probleme der Informatik bereits in den 70er und 80er Jahren gelöst worden seien. Dieser Entwicklung trage zunehmend auch die Einrichtung entsprechender Lehrstühle im Bereich Softwaretechnologie, -engineering und -technik Rechnung.