OFD Koblenz - Verfügung vom 09.12.2010
S 2233 A - St 31 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 09.12.2010 (S 2233 A - St 31 1) - DRsp Nr. 2011/80023

OFD Koblenz, Verfügung vom 09.12.2010 - Aktenzeichen S 2233 A - St 31 1

DRsp Nr. 2011/80023

Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte; Ermittlung des Gewinns aus Weinbau für das Wirtschaftsjahr 2009/2010

1. Grundsätze

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Winzer einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Weinbau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2009 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2009/2010 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 09.12.2005 - S 2233 A - St 31 1 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

2. Bebauungskostenrichtbeträge

In der Anlage sind die für das Wj. 2009/2010 gültigen Bebauungskostenrichtbeträge enthalten. Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgebäude, Maschinen und Geräte sowie Weinbergsanlagen werden von diesen Beträgen nicht erfasst. Deshalb sind die AfA und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter und die jährliche Minderung des Sammelpostens für mittelwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2a EStG nur gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen (siehe Tz. 1.2.1.1.1 der o. a. Rdvfg. vom 09.12.2005).