OFD Koblenz - Verfügung vom 14.08.2006
S 1980 A - St 33 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 14.08.2006 (S 1980 A - St 33 2) - DRsp Nr. 2008/90577

OFD Koblenz, Verfügung vom 14.08.2006 - Aktenzeichen S 1980 A - St 33 2

DRsp Nr. 2008/90577

Besteuerung von Investmenterträgen Anrechnung ausländischer Steuern gem. § 4 Abs. 2 und 3 InvStG; Kurzinformation der Steuergruppe St 3

Eine festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende ausländische Steuer kann nach § 4 Abs. 2 InvStG auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden. Statt der Anrechnung kann die ausländische Steuer auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden.