Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 (BStBl I S.
Im Folgenden gibt die OFD auf der Grundlage der Bezugsverfügung vom 15.04.2005 einen Gesamtüberblick über die steuerliche Behandlung von Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und §
Die folgenden Ausführungen zu § 10b Abs. 1 und Abs. 1a EStG gelten für den Abzug nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und nach § Nr. 5 entsprechend, soweit nicht ausdrücklich auf bestehende Unterschiede hingewiesen wird.
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