OFD Koblenz - Verfügung vom 16.12.2010
S 2233 A - St 31 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 16.12.2010 (S 2233 A - St 31 1) - DRsp Nr. 2011/80022

OFD Koblenz, Verfügung vom 16.12.2010 - Aktenzeichen S 2233 A - St 31 1

DRsp Nr. 2011/80022

Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte; Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2009/2010

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2009 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2009/2010 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.04.2006 - S 2233 A - St 31 1 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2009/2010 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

2. Allgemeine Ertragslage

2.1 Obstbau

Die Ernte 2009 war insgesamt gut, jedoch trugen die Preise dem keine Rechnung. Bei Sauerkirschen ist der Markt weiter rückläufig. Süßkirschen konnten bei den frühen Sorten gut geerntet werden, bei den späten Sorten kam es hingegen niederschlagsbedingt zu starken Ausfällen. Bei Aprikosen wurden bei guten Qualitäten auch entsprechende Preise erzielt.