OFD Koblenz - Verfügung vom 17.02.2005
S 0187 A - St 33 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 17.02.2005 (S 0187 A - St 33 1) - DRsp Nr. 2008/88817

OFD Koblenz, Verfügung vom 17.02.2005 - Aktenzeichen S 0187 A - St 33 1

DRsp Nr. 2008/88817

Leistungen von Werkstätten für behinderte Menschen i.S. des § 68 Nr. 3 AO

Nach § 68 Nr. 3 AO stellen Werkstätten für behinderte Menschen (unter den dort genannten Voraussetzungen) steuerbegünstigte Zweckbetriebe dar. Nach einer Entscheidung der KSt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist ein begünstigter Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 3 AO nur dann gegeben, wenn die Wertschöpfung (Veredelungsleistung) der Werkstätte für behinderte Menschen mindestens 10 % des Verkaufserlöses der Behindertenwerkstatt beträgt. Berechnungsgrundlage sind hierbei - wegen der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze - stets die Nettowerte ohne Umsatzsteuer.

Beispiel: