1 Allgemeines
Für die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte (LuF) für das Kalenderjahr (Kj.) 1999 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 1999/2000 gelten die grundlegenden Anordnungen in den Rundverfügungen (Rdvfg.) vom 23. 06. 1999 - S 2230 A - St 312 - und vom 10. 07. 2000 - S 2230 A - St 32 3 -, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
2 Schätzungslandwirte
2.1 Allgemeines
Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 3.1 ff. der o. g. Rdvfg. vom 23. 06. 1999).
2.2 Schätzungsausgangsbetrag
2.2.1 Einteilung der Betriebe
Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen, aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.
------------------------------------------------------------------------- Einteilung 1 2 3 4 5 in die Gruppen Getreidebau Hackfruchtbau Veredelung Milchvieh Futterbau ------------------------------------------------------------------------- Anbauflächen in v. H. der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP) ------------------------------------------------------------------------- Getreide über 50 über 50 über 50 unter 50 unter 50 ------------------------------------------------------------------------- |
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