Der auf einem Arbeits- oder Dienstvertrag des Erblassers mit seinem ArbG beruhende Erwerb einer Hinterbliebenenrente unterliegt nach dem BFH-Urt. v. 20.5.1981 (BStBl II S. 715) und dementsprechenden Erl. der Länder nicht der ErbSt. Erörtert wurde, ob auch arbeits- oder dienstvertragliche Versorgungsbezüge eines Angehörigen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von der Besteuerung ausgenommen sind.
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