A.
Mit Schreiben des BMF vom 12.11.2004 - IV A 7 - S 0338 - 22/04 hat dieses u.a. Stellung genommen zu der Frage der Anwendung des Mindeststeuersatzes bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50 Abs. 3 Nr. 2 EStG im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 19.11.2003 (BStBl 2004 II S. 773). Ebenfalls enthält das o.a. BMF-Schreiben Ausführungen bezüglich der Vorschrift über die Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG) für Veranlagungszeiträume vor 1997.
Das BMF-Schreiben lautet wie folgt: