OFD Koblenz - Verfügung vom 22.01.2003
S 2351 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.01.2003 (S 2351 A) - DRsp Nr. 2008/83339

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.01.2003 - Aktenzeichen S 2351 A

DRsp Nr. 2008/83339

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Entfernungspauschale; Aufwendungen behinderter Arbeitnehmer

Bei behinderten Arbeitnehmern i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Fällen, in denen der Arbeitnehmer an einigen Tagen mit dem eigenen Pkw zur Arbeitsstätte und an anderen Tagen mit dem eigenen Pkw zu einem Treffpunkt fährt, um von dort aus im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zur Arbeitsstätte mitgenommen zu werden, wie folgt zu ermitteln:

  • Für die Tage, an denen der Arbeitnehmer ausschließlich mit dem eigenen Pkw fährt, können die tatsächlichen Kosten anstelle der Entfernungspauschale angesetzt werden.

  • Für die Tage, an denen der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw zu einem Treffpunkt fährt, um von dort aus mitgenommen zu werden, ist eine Vergleichsberechnung durchzuführen zwischen den tatsächlichen Kosten für die Teilstrecke, die er selbst gefahren ist und der Entfernungspauschale für die gesamte Strecke. Das für den Arbeitnehmer günstigere Ergebnis ist anzusetzen.

Da diese Fallgestaltungen nicht maschinell gerechnet werden können, werden sie mit dem folgenden Hinweis 4440 abgebrochen und sind personell zu berechnen: