Nach einer Entscheidung der ESt-Referatsleiter des Bundes und der Länder hat das BMF mit Schreiben vom 03.02.2005 eine Frage zur Qualifizierung eines Teilschulderlasses im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammms als Zuschuss i. S. d. R 34 EStR wie folgt beantwortet:
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