Mit Verfügung vom 22.06.2004 ist mitgeteilt worden, dass dem Bundesverfassungsgericht unter Az.
Entsprechende Einsprüche konnten nach § 363 AO ruhen, Aussetzung der Vollziehung war nicht zu gewähren.
Ferner ist zur Zeit zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform beim Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren
Mit BMF-Schreiben vom 01.10.2004 - IV A/- (BStBl 2004 I S. 915) ist die vorläufige Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge im Hinblick auf anhängige Verfahren umgesetzt worden:
„Im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des
In die Gewerbesteuermessbescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen:
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