OFD Koblenz - Verfügung vom 25.07.2003
S 2145 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 25.07.2003 (S 2145 A) - DRsp Nr. 2008/82910

OFD Koblenz, Verfügung vom 25.07.2003 - Aktenzeichen S 2145 A

DRsp Nr. 2008/82910

§ 4 EStG Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Nach dem BFH-Urteil vom 12.06.2002 (BStBl 2002 II S. 751) sind negative Unterschiedsbeträge bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs zwischen den nach der 0,03 % - Methode ermittelten Werten bzw. den tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem sich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 oder Abs. 2 ergebenden Betrag nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dieses Urteil ist zur Rechtslage vor Einführung der Entfernungspauschale ergangen. Inzwischen haben verschiedene Länderfinanzbehörden (FinMin Bayern, Erlass vom 27.03.2003, 31 - S 2145 - 051 - 6869/03; Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Erlass vom 14.04.2003, 32 - S 2145 - 18/155 - 18584; OFD Hamburg „Fach - Info” vom 06.06.2003; OFD Karlsruhe, ESt - Dienstbesprechung I/2003) ihre Finanzämter angewiesen, dieses Urteil nicht auf die Rechtslage nach Einführung der Entfernungspauschale (ab VZ 2001) anzuwenden.