OFD Koblenz - Verfügung vom 29.09.2006
G 1000 A - St 35 6

OFD Koblenz - Verfügung vom 29.09.2006 (G 1000 A - St 35 6) - DRsp Nr. 2008/90614

OFD Koblenz, Verfügung vom 29.09.2006 - Aktenzeichen G 1000 A - St 35 6

DRsp Nr. 2008/90614

Steuerbefreiung für Grundbesitz im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften nach § 3 Abs. 1 S. 3 GrStG; Kurzinformation der Steuergruppe St 3 - Grundsteuer Nr. ST 3_2006K100

Das Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz hat mit Datum 18.09.2006 (in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder) einen Erlass mit folgendem Inhalt erlassen:

„Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und Privatunternehmen, bei der die erforderlichen Ressourcen von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt werden. ÖPP sind in vielen Bereichen denkbar: Bau, Sanierung oder Renovierung von Schulen, Hochschulen oder Verwaltungsgebäuden, Betrieb oder Unterhaltung einer Infrastruktur, Bereitstellung einer Dienstleistung.

Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Erleichterung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften zu schaffen, wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlichen Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom 1. September 2005 (ÖPP-Beschleunigungsgesetz; BGBl 2005 I S. 2676) beschlossen.