OFD Köln - Verfügung vom 02.12.2009
S 7160 A - 1000 - St 444

OFD Köln - Verfügung vom 02.12.2009 (S 7160 A - 1000 - St 444) - DRsp Nr. 2010/80044

OFD Köln, Verfügung vom 02.12.2009 - Aktenzeichen S 7160 A - 1000 - St 444

DRsp Nr. 2010/80044

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Vermittlung fremdfinanzierter Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung; Urteil des BFH vom 06.09.2007 - V R 14/06, BFH/NV 2008, 624

Das Finanzministerium NRW hat mit Erlass vom 14.11.2002 - S 7160 - 41 - V A 4 - zu der umsatzsteuerlichen Behandlung der Provisionen für Vermittlung von Steuersparmodellen mitgeteilt, dass eine in Stuttgart ansässige Firma über bundesweit ansässige Vertriebspartner als Renten- und Steuersparmodell eine sog. Kombi Rente (fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag) vertreibt.

Das Anlageprodukt besteht aus einer fremdfinanzierten Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung. Mit einem Kredit wird die Einzahlung des Einmalbetrags in diese Versicherung finanziert. Zusätzlich wird zur Tilgung dieses Kredits nach Ablauf der Tilgungsaussetzungen eine Investmentanlage sowie eine zusätzliche Risikolebensversicherung abgeschlossen.