Bei Optionsgeschäften wird einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) von dem anderen Vertragspartner (Stillhalter) den Abschluß eines bestimmten Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder eines Differenzausgleiches zu verlangen. Für die Einräumung dieses Rechts erhält der Stillhalter vom Optionsberechtigten eine Optionsprämie.
□ Bilanzsteuerrechtliche Behandlung:
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