Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können bei
□ | Steudenten | 1 |
□ | Lehrlingen, Volontären, Praktikanten | 2 |
□ | Empfängern eines Zuschusses, Unterhaltsbeitrages oder Stipendiums | 3 |
□ | Mitarbeitern eines Programms der technischen Hilfe (Zusammenarbeit) | 4 |
□ | Angestellten mit der Absischt der Erlangung technischer, beruflicher oder geschäftlicher Erfahrungen | 5 |
□ | Personen, die sich (aufgrund von Regierungsvereinbarungen) zur Ausbildung, zur Forschung oder zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten | 6 |
aufgrund von
Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluß über die in den einzelnen Abkommen enthaltenen Regelungen und Voraussetzungen für die Steuerbefreiung. |
Abkürzungen: |
Kj = Kalenderjahr |
Stj. = Steuerjahr |
Anlage
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | |
| Abkommensvorschrift | Begünstigte Personen (vgl. Vorbemerkung) | Die Person darf sich nicht länger als .... Tage im Inland aufhalten. | Die Person darf nicht länger als .... Tage beschäftigt werden. | Der Steuerabzug unterbleibt während der ersten .... Jahre des Aufenthalts im Inland. | Die Person hält sich nur vorübergehend im Inland auf. | Der Steuerabzug unterbleibt hinsichtlich aller Vergütungen, die .... DM während des .... nicht übersteigen. |
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