Das FG Hamburg hat mit Urteil 15.10.2008 - 2 K 216/07 u.a. zum Abzug von Betriebsausgaben im Rahmen des Steuerabzugs nach § 50a EStG unter Berücksichtigung der „Scorpio-Entscheidung” Stellung genommen.
Das FG Hamburg vertritt die Auffassung, dass eine Beschränkung der Betriebsausgaben - wie im BMF-Schreiben vom 5.4.2007(BStBl 2007 I S. 449) vorgesehen (Ansatz nur, wenn die Betriebsausgaben 50 % der Einnahmen übersteigen) - nicht zulässig sei.
Weiterhin geht das FG Hamburg davon aus, dass auch im Fall der Anerkennung von Betriebsausgaben der Steuersatz von (im Streitfall) 25 % zur Anwendung kommen müsste.
Gegen das Urteil wurde beim BFH unter dem Az.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|