OFD Köln - Verfügung vom 20.03.2009
Kurzinfo USt 6/2009

OFD Köln - Verfügung vom 20.03.2009 (Kurzinfo USt 6/2009) - DRsp Nr. 2009/80203

OFD Köln, Verfügung vom 20.03.2009 - Aktenzeichen Kurzinfo USt 6/2009

DRsp Nr. 2009/80203

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung sog. Dinnershows; Einheitlichkeit der Leistung und Steuersatz

Bei sog. Dinnershows, bei denen kulinarische und künstlerische Elemente untrennbar gleichwertig nebeneinander angeboten werden und aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers gerade dieses Kombinationserlebnis im Vordergrund steht, liegt in der Regel eine einheitliche sonstige Leistung eigener Art vor. Diese Leistung unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG.