Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen ist das BMF-Schreiben vom 07.04.2009, BStBl 2009 I S. 638, ergangen, mit dem Konsequenzen aus den hierzu ergangenen BFH-Urteilen vom 08.10.2008, V R 61/03 (BStBl 2009 II S. 321) und V R 27/06 (BStBl 2009 II S. 325), gezogen werden. Demnach gehört das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt zu den Leistungen, die unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG für die Lieferung von Trinkwasser fallen. Zu diesen Leistungen gehören auch sog. Baukostenzuschüsse zu Netzerstellungskosten.
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