Im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten FinBeh der Länder gilt zur steuerlichen Behandlung der Refinanzierungszinsen für ein Darlehen, das eine an einer PersGes beteiligte Bank ausreicht, folgendes:
Die den beteiligten Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen stellen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. An der bisherigen Rechtsauffassung, wonach die Aufwendungen der Bank Sonderbetriebsausgaben sind, soweit sie unmittelbar und ausschließlich einem bestimmten Geschäft mit der Beteiligungsgesellschaft zugeordnet werden können, wird nicht mehr festgehalten. Die hierzu ergangene Verwaltungsanweisung (s. ESt-Kartei zu § 15 Karte 4.3 a) wird daher aufgehoben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|