Gi-Anleger erhalten im Zusammenhang mit Wertverlusten o. g. Grundstücks-Sondervermögen Kompensationszahlungen von Banken und Vertriebsgesellschaften, durch die ein eingetretener Wertverlust auf Ebene der Fondsanleger ausgeglichen werden soll.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird die Auffassung vertreten, dass die Ausgleichszahlungen
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