OFD Magdeburg - Verfügung vom 27.09.2010
Kurzinfo ESt 13/2010

OFD Magdeburg - Verfügung vom 27.09.2010 (Kurzinfo ESt 13/2010) - DRsp Nr. 2010/80458

OFD Magdeburg, Verfügung vom 27.09.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 13/2010

DRsp Nr. 2010/80458

Ertragsteuerliche Behandlung der beruflich tätigen Betreuer

Betreuer können von Vormundschaftsgerichten bestellt werden, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Die Tätigkeit des Betreuers als gesetzlicher Vertreter ist die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten, welche die Betreuten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst in ihren rechtlichen Auswirkungen erfassen und allein verantwortlich wahrnehmen können. Als Betreuer fungieren meist ehrenamtlich tätige Familienangehörige. Diese erhalten für ihre Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen, welche als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig sind (s. auch ESt-Kartei ST § 22 EStG Fach 5 Karte 2).