OFD Magdeburg - Verfügung vom 28.07.1998
InvZ 1260

OFD Magdeburg - Verfügung vom 28.07.1998 (InvZ 1260) - DRsp Nr. 2008/85445

OFD Magdeburg, Verfügung vom 28.07.1998 - Aktenzeichen InvZ 1260

DRsp Nr. 2008/85445

§ 6 EStG Zähler (Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler) als geringwertige von der Investitionszulage ausgeschlossene Wirtschaftsgüter

Die Tz. 1a des Erl. v. 30.5.1997 S 2172 - 1veröffentlicht in der ESt-Kartei Teil II § 6 Karte 2.26 a (entspricht dem im BStBl I S. 567 veröffentlichten BMF-Schreiben v. 30.5.1997) - regelt die Aufteilung einer gesamten Leitungsanlage eines Versorgungsunternehmens in einzelne WG. Hiernach stellen Zähler zum Abmessen der abgenommenen Mengen selbständige WG dar. Ob Zähler selbständig nutzungsfähig i. S. des § 6 Abs. 2 EStG sind, ist dem Erl. nicht zu entnehmen.

Bei der Erstellung des ESt-Handbuchs 1996 wurde der noch im Hinweis 40 des ESt-Handbuchs 1995 im ABC der nicht selbständig nutzungsfähigen WG zum Stichwort „Zähler” enthaltene Text ersatzlos gestrichen. Das ESt-Handbuch kann daher insoweit nicht zur Klärung der Problematik herangezogen werden. Insbesondere läßt die Streichung des Hinweistextes meines Erachtens auch nicht die Schlußfolgerung zu, daß Zähler grundsätzlich selbständig nutzungsfähig sind.

Die OFD bittet daher, bei der Prüfung der Frage der selbständigen Nutzungsfähigkeit von Zählern nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: