Der BFH hat durch Urt. v. 12.5.1993 II R 37/89 (BStBl II S. 739) seine Entscheidung v. 28. 6. 1989 II R 82/86 (BStBl II S. 897) bestätigt, wonach die zivilrechtlich zulässige Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eheschließung auch erbschaftsteuerrechtlich anzuerkennen ist.
Das Urt. ist in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen zu beachten. In bisher ausgesetzten Rechtsbehelfsverfahren ist nunmehr zu entscheiden.
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