Urteil des FG Baden-Württemberg vom 06.11.2002, 13 K 127/99
Die OFD übersendet eine neutralisierte Ablichtung des o.g. FG-Urteils mit der Bitte, Kenntnis zu nehmen. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Einheitswertbescheid auf den 01.01.1998 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aufzuheben ist.
Das FG sah es nicht als notwendig an, die von der Klägerseite vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken durch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.
Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Anlage
Ausfertigung Finanzgericht Baden-Württemberg Im Namen des Volkes Urteil
Az.:
In dem Finanzrechtsstreit Kläger Prozessbevollmächtigter Steuerberater gegen Finanzamt Beklagter wegen Einheitswert auf den 01.01.1998
hat der 13. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung in der Sitzung vom 6. November 2002 durch
Vorsitzenden Richter am Finanzgericht | Brunk |
Richter am Finanzgericht ehrenamtliche Richter | Hagmann und Lamminger Dr. Götze und Kornmüller |
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A. Tatbestand
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