OFD München - Verfügung vom 01.07.2003
S 3106 - 102 St 352

OFD München - Verfügung vom 01.07.2003 (S 3106 - 102 St 352) - DRsp Nr. 2008/83541

OFD München, Verfügung vom 01.07.2003 - Aktenzeichen S 3106 - 102 St 352

DRsp Nr. 2008/83541

Einheitsbewertung des Grundbesitzes; Klage wegen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung

Urteil des FG Baden-Württemberg vom 06.11.2002, 13 K 127/99

Die OFD übersendet eine neutralisierte Ablichtung des o.g. FG-Urteils mit der Bitte, Kenntnis zu nehmen. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Einheitswertbescheid auf den 01.01.1998 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aufzuheben ist.

Das FG sah es nicht als notwendig an, die von der Klägerseite vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken durch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.

Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Anlage

Ausfertigung Finanzgericht Baden-Württemberg Im Namen des Volkes Urteil

Az.: 13 K 127/99

In dem Finanzrechtsstreit Kläger Prozessbevollmächtigter Steuerberater gegen Finanzamt Beklagter wegen Einheitswert auf den 01.01.1998

hat der 13. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung in der Sitzung vom 6. November 2002 durch

Vorsitzenden Richter am Finanzgericht Brunk
Richter am Finanzgericht ehrenamtliche Richter Hagmann und Lamminger Dr. Götze und Kornmüller

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

A. Tatbestand