Zur Frage, ob die nach dem Ergänzungs-/Änderungs-Tarifvertrag v. 10.1.2001 (Zusatztarifvertrag zum Tarifvertrag v. 16.6.2000) zu erbringenden Zuwendungen der ArbG (Trägerunternehmen) an die Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (Unterstützungskasse) als Betriebsausgaben nach § 4d EStG abzugsfähig sind, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen wie folgt Stellung genommen:
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