Verfassungsmäßigkeit der Erfassung von Trinkgeldern als Arbeitslohn | Ruhen nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO, keine AdV Verfassungsbeschwerde ( | |
Geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer der Automobilindustrie beim Erwerb von Kraftfahrzeugen (§ 8 Abs. 3 EStG) | OFD München vom 04.05.2001 S 2334 - 8 St 415 | Ruhen nach § 363 Abs. 2 Satz 1 wegen eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde ( |
Doppelte Haushaltsführung ab 1996 (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) | OFD München vom 29.04.1998 S 0622 - 56/4 St 312 | Ruhen nach § 363 Abs. 2 S. 2 Rev. unbegr., BFH vom 05.12.1997 (VI R 94/96 und VI R 104/97); Verfassungsbeschwerden ( |
Kinderfreibeträge ab 1996 | OFD München vom 02.11.2000 S 0338 - 7 St 312 | Ruhen der Einsprüche zur ESt 1996 nach § 363 Abs. 2 S. 2 wegen BFH-Verfahren |
Einsprüche und Änderungsanträge zu bereits bestandskräftigen Bescheiden aufgrund der Beschlüsse des BVerfG vom 10.11.1998 zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|