Bei der Berechnung des Sondergewinns wegen übernormaler Tierhaltung sind für das Wj 1994/95 für den Überbestand folgende Mehrgewinne je Vieheinheit anzsetzen:
Milchviehhaltung | 1.500 DM |
Erzeugung von Mastbullen | 200 DM |
Sauenhaltung mit Ferkelverkauf (Ferkelerzeugung) | 650 DM |
Erzeugung von Mastschweinen | |
• aus eigener Ferkelaufzucht | 400 DM |
• aus Ferkelzukauf | 220 DM |
Erzeugung von Jungmasthühnern (mehr als 6 Durchgänge pro Jahr) | 60 DM |
Legehennenhaltung | 150 DM |
Lämmermast | 500 DM |
sonstige Tierhaltung | 200 DM |
Die für die Milchviehhaltung notwendige Bestandsergänzung ist der „sonstigen Tierhaltung” zuzuordnen.
Bei Betrieben mit verschiedenen Tierbestandszweigen sind der übernormalen Tierhaltung zuerst die weniger flächenabhängigen Zweige (Schweine, Geflügel) zuzuordnen.
Die für die Berechnung des Sondergewinns „maßgebende LN” ist nach den Grundsätzen der ESt-Kartei § 13 Karte 23.1 Nr. 2 zu ermitteln. Danach bleiben solche Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung, für die der Gewinn gesondert anzusetzen ist (z. B. Hopfen, Spargel), und stillgelegte Flächen bei der Ermittlung des Normaltierbestand außer Betracht.
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