Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach § 7h EStG sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand nach § 11a EStG an solchen Gebäuden setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus. Entsprechendes gilt für die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Das BdF hat mit den obersten FinBeh und den für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Behörden der Länder Richtlinien für den Vollzug der §§ 7h, 10f und 11a EStG abgestimmt.
Für das Bescheinigungsverfahren in Bayern werden die Bescheinigungsrichtlinien in nachstehender Fassung bekanntgemacht:
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