OFD München - Verfügung vom 24.03.2003
S 2932 - 53 St 424

OFD München - Verfügung vom 24.03.2003 (S 2932 - 53 St 424) - DRsp Nr. 2008/83284

OFD München, Verfügung vom 24.03.2003 - Aktenzeichen S 2932 - 53 St 424

DRsp Nr. 2008/83284

Kontrollmitteilungsverfahren für Zwecke der Einkommensbesteuerung der Gesellschafter von Kapitalgesellschaften insbesondere bei Anteilsverkäufen und bei anderen Entstrickungstatbeständen

OFDS vom 27.02.1996, S 2244 - 7 St 424

OFDS vom 11.10.1996, S 2932 - 53/10 St 424

Gemäß § 54 EStDV übersenden die Notare den Körperschaftsteuerfinanzämtern Abschriften von Urkunden, die die Gründung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften oder die Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften zum Gegenstand haben.

Diese Mitteilungspflicht soll dazu dienen, auf Gesellschafterebene die steuerliche Erfassung von Veräußerungs(ersatz)tatbeständen im Sinne der §§ 17 EStG und 21 UmwStG zu gewährleisten.

Dazu wurde mit der Einführung der Überwachungs- und Kontrollmiteilungsvordrucke KSt GU/3 bis KSt GU/5 ein Informationssystem geschaffen, das bundeseinheitlich praktiziert wird. Die Grundsätze zur Anwendung der Überwachungs- und Kontrollmitteilungsvordrucke wurden mit OFDS vom 11.10.1996, S 2932 - 53/10 St 424 bekanntgegeben; aus gegebenem Anlass werden diese Grundsätze nochmals in Erinnerung gerufen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nach wie vor uneingeschränkt Gültigkeit besitzen.