OFD München - Verfügung vom 25.05.2000
S 7304

OFD München - Verfügung vom 25.05.2000 (S 7304) - DRsp Nr. 2008/92124

OFD München, Verfügung vom 25.05.2000 - Aktenzeichen S 7304

DRsp Nr. 2008/92124

§ 15 UStG Börsengang bei Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland; Vorsteuerabzug

Die Emission von Aktien im Rahmen eines Börsengangs erfolgt regelmäßig durch ein Bankenkonsortium. Dabei ist die Plazierung der Aktien an der Börse auf unterschiedliche Weise möglich. Die beteiligten Kreditinstitute übernehmen - vereinfacht dargestellt - entweder Wertpapiere auf eigene Rechnung und veräußern diese als Eigenhändler weiter oder sie werden für die Aktiengesellschaft (Emittenten) ohne Übernahmezusage im Rahmen eine Kommissionsgeschäfts oder einer sonstigen Leistung bzw. Vermittlung tätig.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang fallen beim Emittenten insbesondere folgende vorsteuerbelastete Kosten an:

  • Beratungskosten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater)

  • Notarkosten

  • Übersetzungskosten

  • Kosten der Unternehmensbewertung (due diligence)

  • Kosten der Werbeaktionen, Informationsbroschüren

  • Aufwendungen für die Erstellung des Emissionsprospekts

  • Kosten von Pressekonferenzen

  • Kosten der Kapitalerhöhung etc.

Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei Aktiengesellschaften aus den im Zusammenhang mit dem Börsengang entstehenden Kosten vertritt die OFD folgende Auffassung: