Zivilrechtlicher Begriff des beruflich tätigen Betreuers
Nach §
Zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Einkünfte der berufsmäßigen Betreuer gilt Folgendes:
Unterschiedliche FG-Rechtsprechung
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 25. September 1999,EFG 1999, 1080, entschieden, dass die Einkünfte eines Berufsbetreuers zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören. Das Thüringer Finanzgericht dagegen ist in seinem Urteil vom 27. September 2000, DStRE 2001,
Einheitliche Verwaltungsauffassung
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