Der BFH hat im Urt. v. 25. 10. 1995 (BStBl II 1996 S. 160) entschieden, daß die Erhöhung des Werts der Geschäftsanteile an einer GmbH infolge einer Zuwendung eines Gesellschafters an eine GmbH keine (mittelbare) Zuwendung an die Mitgesellschafter sei. Empfänger der Zuwendung sei die Gesellschaft selbst und seien nicht die Gesellschafter.
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