vollständig aktualisiert am: 08.11.2010
Im Folgenden werden Hilfestellungen und Lösungsvorschläge zur Anwendung der neuen Grundbesitzbewertung nach dem 6. Abschnitt des BewG zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Es ist beabsichtigt, ab Ende diesen Jahres aufgrund des neuen Rechts eine Anpassung des Erlasses vom 16.07.2007 (S 3300 - 163 - V A 6) zur gewichtenden Arbeitsweise in der Bewertungsstelle), dessen Inhalte in die EB-FAGO aufgenommen werden, unter Beteiligung der OFDen vorzunehmen. Dabei möchten die OFDen gerne auf die Erfahrungen der Finanzämter zurück greifen und Praktiker in die Anpassung einbinden. Im Vorfeld dazu können die Finanzämter bereits jetzt Anregungen und Hinweise zur Anwendung der neuen Grundbesitzbewertung an die Sachbearbeiter der OFDen herantragen.
Es ist die Auffassung zu vertreten, dass analog zur Vorgehensweise bei den Bodenrichtwerten die Werte des Grundstücksmarktberichts anzuwenden sind, die vom Gutachterausschuss vor dem Bewertungsstichtag „zuletzt zu ermitteln” waren. Der im Grundstücksmarktbericht angegebene Untersuchungszeitraum ist nicht maßgebend. Dementsprechend werden mit den aus dem Markt erhobenen Daten zukünftige Wertermittlungen durchgeführt.
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