OFD Münster - Verfügung vom 05.06.2009
S 7160 - 68 - St 44 - 32

OFD Münster - Verfügung vom 05.06.2009 (S 7160 - 68 - St 44 - 32) - DRsp Nr. 2009/80387

OFD Münster, Verfügung vom 05.06.2009 - Aktenzeichen S 7160 - 68 - St 44 - 32

DRsp Nr. 2009/80387

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Vermittlung fremdfinanzierter Rentenversicherungen gegen Einmalzahlung; Urteil des BFH vom 6.9.2007 - V R 14/06, BFH/NV 2008, 624

Das Finanzministerium NRW hat mit Erlass vom 14.11.2002 - S 7160 - 41 - V A 4 - zu der umsatzsteuerlichen Behandlung der Provisionen für Vermittlung von Steuersparmodellen mitgeteilt, dass eine in Stuttgart ansässige Firma über bundesweit ansässige Vertriebspartner als Renten- und Steuersparmodell eine sog. Kombi-Rente (fremdfinanzierte Rentenversicherung gegen Einmalbetrag) vertreibt.

Das Anlageprodukt besteht aus einer fremdfinanzierten Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung. Mit einem Kredit wird die Einzahlung des Einmalbetrags in diese Versicherung finanziert. Zusätzlich wird zur Tilgung dieses Kredits nach Ablauf der Tilgungsaussetzungen eine Investmentanlage sowie eine zusätzliche Risikolebensversicherung abgeschlossen.